Elektronische Geräte und Batterien

Bestimmungen für Lithium-Akkus, Powerbanks & Elektronik

Aufgrund von Sicherheitsvorschriften zur Brandverhütung unterliegen Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus strengen internationalen Transportregeln.

Wichtiger Sicherheitshinweis: Powerbanks & Ersatzakkus

Powerbanks, externe Akkus und lose Lithium-Batterien dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden! Sie sind im aufgegebenen Koffer strikt verboten.

Regelung nach Akku-Kapazität (Wattstunden / Wh):

  1. Bis 100 Wh (z. B. Smartphones, Laptops, Standard-Powerbanks):

    • Im Handgepäck uneingeschränkt erlaubt.

    • Im Aufgabegepäck nur fest im Gerät verbaut erlaubt (Gerät muss komplett ausgeschaltet sein).

  2. 100 Wh bis 160 Wh (z. B. Profi-Kameras, E-Bike-Akkus, medizinische Geräte):

    • Nur im Handgepäck gestattet. Maximal 2 Ersatzakkus pro Passagier. Vorab-Genehmigung durch Aepplair erforderlich.

  3. Über 160 Wh (z. B. große E-Scooter-Akkus, Solarspeicher):

    • Auf Passagierflügen generell verboten. Der Transport ist nur über Luftfracht möglich.

Smart Luggage (Koffer mit integrierter Elektronik/Powerbank):

Smart Suitcases sind als Aufgabegepäck nur erlaubt, wenn die Powerbank entnommen und mit in die Kabine genommen wird.